Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 aushändigen.
Hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 und nimmt im Kalenderjahr 2012 (erstmals) ein Beschäftigungsverhältnis auf, muss sie/er beim Finanzamt eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012“ zur Vorlage beim Arbeitgeber beantragen.
Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?
Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.
Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?
Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen.
Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 7. November 2011 bereits eine Änderung ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt beantragt, aber keinen Ausdruck erhalten haben, wird noch im Dezember eine entsprechende Bescheinigung übersandt.
Weitere, noch ausführlichere Informationen mit den Verlinkungen zu den erforderlichen Formularen / Vordrucken erhalten Sie auf unserer Homepage unter http://www.fa-loerrach.de auf der Startseite im Bereich „Aktuelle Mitteilung des Finanzamts“ oder Tel. 07621/1678-0.

