
Verfahrensbeschreibungen
Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Persönlicher Kontakt
- Meldewesen(An-,Ab-,Ummeldungen)
- Antrag auf Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen
- Gemeindliche Grillstellen( Anmeldung auf der Friedenshöhe und Holzmacherhütte)
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Sozialleistungen (Antragstellung)
- Schwerbehindertenausweise (Ausgabe/Verlängerung und Ausgabe von Anträgen)
- Führerscheinumtausch (Antragstellung)
- Gewerbe ( An-, Ab-, Ummeldungen)
- Hunde (An- und Abmeldungen)
- Wahlen (Briefwahl, Wählerverzeichnis)
- Ausgabe von Formularen
- Informationsbroschüren, Fahrpläne
- Landesfamilienpass
- Sekretäriat Bürgermeister
- Renten und Soziales
Persönlicher Kontakt
- Amtsleitung Kämmerei
- Haushaltsplanung und -überwachung
- Jahresabschluss
- Kaufmännische Betriebsführung Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen
- Finanzstatistik und -berichte
- Abgabensatzungen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Zuschussanträge der Gemeinde
- Konzessionsverträge u.- -abgaben
- Betriebe gewerblicher Art / steuerliche Grundsatzfragen
- Anschlussbeiträge nach KAG
- Hallenbadangelegenheiten
- Vereinsförderung
- Stellvertretende Leiterin Kämmerei
- Vermietungen
- EDV
- Datenschutz
- Zentrales Projektmanagement
- Umsatzbesteuerung der Gemeinde
- Vergnügungssteuer
- Anschlussbeiträge nach KAG
- Forst- und Jagdrecht
- Abrechnung Heizzentrale
- Hallenbadangelegenheiten
- Zentrales Anweiswesen
- Betriebskostenabrechnung der kommunalen Liegenschaften
- Energieangelegenheiten
- Telefon und Internet
- Führung Schuld- und Kapitalkonten
- Betreuung Finanzwesenverfahren kommunale Doppik
- Personalplanung und -entwicklung
- Gehaltsabrechnungen
- Aus- und Fortbildung
- Arbeitsorganisation
- Arbeitssicherheit
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wasser- und Abwassergebühren
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Entgeltabrechnung für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung
- Sekretariat Rechnungsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 13.12.2019 freigegeben.