
Verfahrensbeschreibungen
Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Persönlicher Kontakt
- Meldewesen(An-,Ab-,Ummeldungen)
- Antrag auf Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen
- Gemeindliche Grillstellen( Anmeldung auf der Friedenshöhe und Holzmacherhütte)
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Sozialleistungen (Antragstellung)
- Schwerbehindertenausweise (Ausgabe/Verlängerung und Ausgabe von Anträgen)
- Führerscheinumtausch (Antragstellung)
- Gewerbe ( An-, Ab-, Ummeldungen)
- Hunde (An- und Abmeldungen)
- Wahlen (Briefwahl, Wählerverzeichnis)
- Ausgabe von Formularen
- Informationsbroschüren, Fahrpläne
- Landesfamilienpass
Erreichbar Dienstag und Freitag Vormittag, Mitwoch und Donnerstag den ganzen Tag
- Meldewesen(An-,Ab-,Ummeldungen)
- Antrag auf Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen
- Gemeindliche Grillstellen( Anmeldung auf der Friedenshöhe und Holzmacherhütte)
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Sozialleistungen (Antragstellung)
- Schwerbehindertenausweise (Ausgabe/Verlängerung und Ausgabe von Anträgen)
- Führerscheinumtausch (Antragstellung)
- Gewerbe ( An-, Ab-, Ummeldungen)
- Hunde (An- und Abmeldungen)
- Wahlen (Briefwahl, Wählerverzeichnis)
- Ausgabe von Formularen
- Informationsbroschüren, Fahrpläne
- Landesfamilienpass
Erreichbar Montag und Mittwoch den ganzen Tag, Dienstag und Donnestag Vormittags
Erreichbar Montag und Dienstag Nachmittag und Freitag Vormittag
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2021 freigegeben.