
Verfahrensbeschreibungen
Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Persönlicher Kontakt
- Meldewesen(An-,Ab-,Ummeldungen)
- Antrag auf Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen
- Gemeindliche Grillstellen( Anmeldung auf der Friedenshöhe und Holzmacherhütte)
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Sozialleistungen (Antragstellung)
- Schwerbehindertenausweise (Ausgabe/Verlängerung und Ausgabe von Anträgen)
- Führerscheinumtausch (Antragstellung)
- Gewerbe ( An-, Ab-, Ummeldungen)
- Hunde (An- und Abmeldungen)
- Wahlen (Briefwahl, Wählerverzeichnis)
- Ausgabe von Formularen
- Informationsbroschüren, Fahrpläne
- Landesfamilienpass
Erreichbar Dienstag und Freitag Vormittag, Mitwoch und Donnerstag den ganzen Tag
- Meldewesen(An-,Ab-,Ummeldungen)
- Antrag auf Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen
- Gemeindliche Grillstellen( Anmeldung auf der Friedenshöhe und Holzmacherhütte)
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Sozialleistungen (Antragstellung)
- Schwerbehindertenausweise (Ausgabe/Verlängerung und Ausgabe von Anträgen)
- Führerscheinumtausch (Antragstellung)
- Gewerbe ( An-, Ab-, Ummeldungen)
- Hunde (An- und Abmeldungen)
- Wahlen (Briefwahl, Wählerverzeichnis)
- Ausgabe von Formularen
- Informationsbroschüren, Fahrpläne
- Landesfamilienpass
Erreichbar Montag und Mittwoch den ganzen Tag, Dienstag und Donnestag Vormittags
Erreichbar Montag und Dienstag Nachmittag und Freitag Vormittag
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Fristen
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Kosten
Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Freigabevermerk
02.03.2022 Innenministerium Baden-Württemberg