Aktuelles

Änderungen bei der Hundesteuer


Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 19.12.2022 sowie am 30.01.2023 Änderungen an der bestehenden Hundesteuersatzung beschlossen.

Für Ersthunde erhöht sich die Jahressteuer von 72 Euro auf 80 Euro, für jeden weiteren gehaltenen Hund von 144 auf 160 Euro.

Die vergünstigte Zwingersteuer wurde von 132 Euro auf 145 Euro für bis zu fünf rassenreine Zuchthunde angehoben.

Der Gemeinderat schließt sich zudem der Empfehlung des Gemeindetags an, von der bislang praktizierten Befreiung von Jagdhunden abzusehen. Der Gemeindetag geht davon aus, dass „trotz der öffentlichen Funktion, die der Jagdausübung zukommt, im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegen wird, sodass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse eine Steuerbegünstigung rechtfertigen kann.“

Weiterhin befreit bleiben hingegen Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, sowie Rettungshunde.

Neu eingeführt wurde die erhöhte Besteuerung für sogenannte Kampfhunde. Hierbei handelt es sich um Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Unabhängig vom Wesen und Verhalten des jeweiligen Hundes unterliegen die folgenden Rassen und Kreuzungen immer dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde:

Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.

Für den jeweils ersten Kampfhund im Sinne der Satzung sind jährlich 500 Euro, für jeden weiteren Kampfhund jährlich 750 Euro zu entrichten.

Wie bisher gilt:

  • Wer als Privatperson in der Gemeinde Maulburg einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen innerhalb eines Monats der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft.
  • Hunde die abgeschafft, veräußert oder eingeschläfert wurden, abhandengekommen oder verendet sind oder mit denen der Hundehalter aus der Gemeinde Maulburg wegzieht, sind innerhalb von einem Monat abzumelden. Geht der Hund an einen neuen Besitzer über, so ist dessen Anschrift bei der Abmeldung anzugeben.
  • Wer vorsätzlich oder leichtfertig die einmonatige Anmelde- bzw. Abmeldefrist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
  • Anzeigepflichtige Hunde sind mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.

Hinweise für Hundehalter