Dienstleistung
Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen
Vorab informieren:
Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
Wenn Sie nach dem 01. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei Ihre Altersrente beziehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.
Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.
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Sachbearbeitung Renten + Soziales, Versicherung, GEMA
Sie haben die:
- Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt und
- das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:
- Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
- Ersatzzeiten,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit,
- Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Übergangsgeld,
- Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung ,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind,
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für Beschäftigte, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.
Nicht zur Wartezeit zählen:
- Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt,
- Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt wurden sowie
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe und Bürgergeld,
- bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs)
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Antragsformular zur Versichertenrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
- bei der Gemeindeverwaltung abgeben.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Gemeindeverwaltung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
Hinweis: Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragsstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts
- Beantragung der Altersrente: bis zu drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Auszahlung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
keine
Widerspruch
Klage
Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
- § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte