Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der Gemeinde beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die Gemeinde kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.