Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Maulburg hat am 29. März 2023 gemäß § 196 Absatz 3 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023 wie folgt festgesetzt:
1. | Wohnbau- und gemischte Bauflächen (Ortskern) (inkl. Erschließungskosten) |
340,00 €/m² |
1. | Wohnbau- und gemischte Bauflächen (Ortskern) (inkl. Erschließungskosten) |
340,00 €/m² |
2. | Straßenangrenzende Bebauung (Ortskern) (inkl. Erschließungskosten) |
310,00 €/m² |
3. | Grünland, nicht bebaubare Innerortsfläche | 20,00 €/m² |
4. | Gewerbliche Bauflächen – Gewerbegebiete (inkl. Erschließungskosten) |
130,00 €/ m² |
5. | Gewerbliche Bauflächen – Industriegebiet (inkl. Erschließungskosten) |
110,00 €/ m² |
6. | Gewerbliches Bauerwartungsland | 10,00 €/m² |
7. | Bauerwartungsland | 110,00 €/m² |
8. | Landwirtschaftliche Flächen | 2,00 €/m² |
9. | Forstwirtschaftliche Flächen (ohne Aufwuchs) | 0,50 €/m² |
10. | Wohnflächen im Bereich der „Berghöfe“ (inkl. Erschließungskosten) |
200,00 €/m² |
11. | Verkehrsflächen | 51,00 €/m² |
Die detaillierte Aufteilung der Bodenrichtwert-Zonen ergibt sich aus der Bodenrichtwertkarte .
Hinweise:
Da die Bodenrichtwerte nur durchschnittliche Lagewerte darstellen, kann der Wert eines einzelnen Grundstücks nach den wertbestimmenden Eigenschaften (Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand unter anderem) nach oben oder nach unten abweichen.
Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
Die Bodenrichtwerte und die Abgrenzung der Bodenrichtwert-Zonen haben keine bindende Wirkung.
Die Zonenabgrenzung unterstellt nicht, dass alle Grundstücke innerhalb einer Zone gleichwertig sind.
Die Zonen können auch Grün- und sonstige unbebaubare Flächen enthalten.
Maulburg, den 29.03.2023
gez. Willi Haas
Vorsitzender des Gutachterausschusses Maulburg