
Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab 2. November
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen erfordert zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage.
Auch in Maulburg gelten seit 2. November die neuen Regelungen. So bleibt das Hallenbad vorerst für Besucher geschlossen. Die Sportanlagen sind weiterhin nicht zugänglich. Die Gastronomie bleibt geschlossen mit Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung. Auf dem Wochenmarkt gilt durch die Allgemeinverfügung des Landkreises die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Sämtliche (kulturelle) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet. Persönliche Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Treffen oder Feiern im privaten oder öffentlichen Raum ist mit maximal 2 Haushalten gestattet oder wenn alle miteinander verwandt sind. In allen Fällen gilt: höchstens 10 Personen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, wo immer gefordert, sich an die „Spielregeln“ zu halten. Abstandhalten, Hygienepraktizieren, Alltagsmaske tragen, Corona-App nutzen und regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen gehören ebenfalls dazu.
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass das Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich ist. Die Anfragen rund um das Thema Corona haben deutlich zugenommen. Bürgerinnen und Bürger können ihr Anliegen an das neue Postfach corona@maulburg.de richten.
Die öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden weiterhin statt; jedoch unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen. So gilt auch hier während der gesamten Sitzung u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 2. November finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de