
Beratungsangebote des Landratsamtes Lörrach
Für alle Fragen zum Corona-Virus hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Lörrach eine Telefon-Hotline eingerichtet. Die Ansprechpartner sind erreichbar unter 07621 410-8971
montags bis freitags: 8:30 bis 16:30 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr oder per E-Mail: covid19@loerrach-landkreis.de
Das Gesundheitsamt merkt an, dass Fragen zu individuellen Testergebnissen können hier nicht beantwortet werden - hierfür ist in der Regel der Hausarzt zuständig.
Die Telefon-Hotline von Jugend- und Erziehungsberatern des Landkreises Lörrach berät gestresste Familien unter 07621 410-5555 montags bis samstags, jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Bedarfsanmeldung an Schutzausrüstung:
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können ihren Bedarf an Schutzausrüstung dem Landratsamt Lörrach melden.
Verhalten im Bedarfsfall
Verhalten nach Kontakt mit infizierten Personen Personen, die direkten Kontakt zu einer nachgewiesenermaßen an Corona-Virus erkrankten Person hatten, sollten eine konsequente häusliche Isolation mit Kontaktvermeidung einhalten und bei Symptomen telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen.
Weiterführende Links
Quarantäne-Hilfe der Christlichen Gemeinde Maulburg
Impfen ohne Termin in Rheinfelden, Weil am Rhein, Zell im Wiesental und Lörrach für alle ab 12 Jahren
Das mobile Impfteam des Landkreises Lörrach bietet zusammen mit den Städten und Gemeinden weitere Impfaktionen ohne Termin für alle Personen ab 12 Jahren an.
Ab sofort können auch Personen über 30 Jahren neben Moderna auch den Impfstoff von BioNTech erhalten.
Die Termine in der Übersicht:
19. Februar 2022 - Rheinfelden (Baden) von 10:00 bis 14:00 Uhr im Gemeindehaus St. Josef
26. Februar 2022 - Weil am Rhein von 9:30 bis 14:00 Uhr im Rathaus
05. März 2022 - Zell im Wiesental von 9:30 bis 14:00 Uhr in der Stadthalle
12. März 2022 - Lörrach von 9:30 bis 13:30 Uhr im Rathaus
Bei allen Terminen sind Erstimpfungen, die Vervollständigung der Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfung sowie erste und zweite Auffrischungsimpfungen („Booster“) gemäß STIKO-Empfehlung möglich. Das offene Angebot richtet sich auch an diejenigen, die bisher eine Einzeldosis Johnson & Johnson erhalten haben und damit nach jüngeren Erkenntnissen keinen ausreichenden Impfschutz haben. Auffrischungsimpfungen erhalten auch alle, deren zweite Impfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca, BioNtech und Moderna mindestens drei volle Monate zurückliegt. Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die erste Auffrischungsimpfung muss dabei mindestens drei Monate zurückliegen. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion hatten, erhalten derzeit jedoch keine weitere Auffrischungsimpfung.
Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigt wird nur ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) und wenn möglich der Impfausweis. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden.
Bei großer Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Für einen zügigen Ablauf wird gebeten, nach Möglichkeit das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt mitzubringen.
Die Vordrucke können unter www.loerrach-landkreis.de/corona/impfen heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, Impftermine im Landkreis zu buchen.