
Bürgerinformation
Ausweisdokumente (nicht nur) für den Urlaub
(für Maulburger Bürger mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz)
Haben Sie und Ihre Familie noch gültige Ausweisdokumente?
Wenn nicht, kommen Sie bitte mit
Ihrem alten Dokumenteinem aktuellen biometrischen PassfotoGebühren
bei uns auf dem Bürgerbüro vorbei zur Beantragung.
Für den Kinderreisepass, Personalausweis unter 16 Jahren und Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmungserklärung beider Elternteile sowie Vorlage derer Ausweisdokumente (Original oder beglaubigte Kopie) erforderlich.
Haben Sie bisher noch nie bei uns ein Dokument ausstellen lassen? Dann bringen Sie bitte auch eine Geburtsurkunde bzw. wenn Sie verheiratet sind oder waren, eine Heirats-/Eheurkunde mit.
Sie wissen nicht, ob für das Land, in das Sie reisen, ein Personalausweis bzw. Kinderreisepass genügt? Dann lesen Sie dies bitte nach unter www.auswaertiges-amt.de (Sicher reisen – Ihr Reiseland ). Wenn Sie kein Internet haben, schauen wir gerne unverbindlich für Sie nach.
Das Auswärtige Amt informiert Sie übrigens auch über weitere wichtige Informationen zu Ihrem Urlaubsland.
Bitte denken Sie daran: kalkulieren Sie nach Antragstellung ca. 3 Wochen ein, bis uns der Ausweis / Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin zugesandt wird. In dringenden Fällen kann gegen Aufpreis ein Expressreisepass bestellt werden, welcher innerhalb 3 Arbeitstagen vorliegt.
Kinderreisepässe (nicht zu verwechseln mit dem Reisepass!) und Vorläufige Personalausweise werden bei uns vor Ort ausgestellt.
Zu den Gebühren:
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) 13,00 EUR
Reisepass (unter/über 24 Jahren) 37,50 EUR/60 EUR (Zuschlag Express immer 32,00 EUR)
Personalausweis (unter/über 24 Jahren) 22,80 EUR/37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Sie haben sonst noch Fragen zu den Ausweisdokumenten? Dann rufen Sie uns doch kurz an unter Tel. 3991-10 oder kommen Sie möglichst bald während unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorbei.
Ihr Bürgerbüro Maulburg
Neues Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbescheinigung
Formular „Wohnungsgebermeldung“
– bei der Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen
Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz verlängert sich die Frist zur Anmeldung auf zwei Wochen. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen Personalausweise und/oder Reispässe vorgelegt werden.
Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers (§ 19 Bundesmeldegesetz) bei folgenden Vorgängen:
- Einzug in eine Wohnung
Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung (20 KB) ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. Auch Hausverwaltungen können als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Bei Selbstbezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Bürgerinformationsbroschüre

Unsere neue Informationsbroschüre ist online. Unter dem nachfolgenden Link können Sie unsere Bürgerinformationsbroschüre als Flipping Book und unseren Broschüren-Clip im Internet anschauen
Bürgerinformationsbroschüre der Gemeinde Maulburg
Info Portal Weka City Line
- hier gehts zur Informationsbroschüre
Landeskunde BW im Internet

Miniserpräsident Günter H. Oettinger hat im Rahmen des Tages der offenen Tür des Staatsministeriums eine neues Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung freigeschaltet. Die Landeszentrale präsentiert darin zum ersten Mal eine umfangreiche politische www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de im Internet und stellt damit das zentrale Portal zur südwestdeutschen Landeskunde zur Verfügung. Baden-Württemberg in all seinen Facetten wird informativ, verständlich und reich bebildert vorgestellt.
Die "Landeskunde im Internet" basiert auf der "Kleinen Politischen Landeskunde", einer Publikation der Landeszentrale, die in sechster Auflage vorliegt. Sie ist in deutscher und englischer Sprache bei der LpB erhältlich: www.lpb-bw.de\allewww.lp-bw.de\alleprodukte.html
Energieportale Baden-Württemberg
Über das Dachportal <a href="http://www.energieportale-bw.de" target="same">www.energieportale-bw.de</a> der Initiative des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) und der EnBW Vertrieb GmbH sowie weiteren Fachverbänden und Engergieagenturen finden Hausbesitzer, Mieter und Vermieter zwei Themen-Portale zum <strong>Gebäudeenergieausweis</strong> und zur <strong>Energiesparförderung</strong> mit umfassenden Informationen zu den genannten Themen und zur Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen.
Sie können Fördermittel recherchieren oder Leistungen aus dem Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energie anfragen. Per E-Mail erhalten sie unverbindlich Kontakt zu wohnortnahen Fachleuten wie qualifizierten Energieberatern, Ausstellern von Energieausweisen oder Handwerkern.
Bürger-GeoPortal
Mit dem Bürger-Geoportal Bürger-Geoportal stellt der Landkreis stellt den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Informationen zur Verfügung, unter anderem zu den Themen Abfallwirtschaft , Bebauungspläne, Flurstücksuche oder Bildungseinrichtungen, und informiert über Ausflugsziele und Kleindenkmale.