Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Lörrach.
Dieser hat als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für den Landkreis Lörrach geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch (07621 410-1999).
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet des Landkreises Lörrachs wegziehen, zahlt Ihnen die Abfallwirtschaft zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt ebenfalls die Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach.