Dienstleistung
Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
Vorab informieren:
Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.
Voraussetzungen für die vorläufige Erlaubnis sind:
- Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
- Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich bei der Gemeinde beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sind.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) (Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Bescheinigung der IHK über das Vorliegen einer Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, die die Unterrichtung entbehrlich macht
- Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
- Wenn eine Stellvertretung die Gaststätte führen soll, zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
- persönliche Unterlagen der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
keine
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.
Widerspruch beziehungsweise Klage
Keine
Landesgaststättengesetz (LGastG)
- § 1 Geltung des Gaststättengesetzes - in Verbindung mit
- § 11 Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis
Gaststättenverordnung (GastVO)
- § 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 3 Verfahren
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 3a Elektronische Kommunikation
- § 42a Genehmigungsfiktion - in Verbindung mit
- § 6a Absatz 2 Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Elektronischer Identitätsnachweis
- § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
- § 5 Postfach- und Versanddienst